Seitenbereiche

Mietpreisbremse

https://www.kanzlei-schleifenbaum.de/aktuelles/steuernews/
Illustration

Mietpreisbremse

Bereits seit 1.6.2015 können die jeweiligen Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Folge der Mietpreisbremse ist, dass wenn eine Wohnung neu vermietet wird, die Miete in der Regel höchstens 10 % höher sein darf als die Miete einer vergleichbaren Wohnung. Zunächst sollten die Regelungen nur fünf Jahre bis Ende 2020 gelten.

Verlängerung bis 2025

Im Februar 2020 hat der Bundestag dem „Gesetzentwurf der Regierung zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ zugestimmt (Entwurf v. 11.12.2019 BT-Druck 19/15824). Damit können die Länder für weitere fünf Jahre (bis 31.12.2025) entsprechende Gebiete ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Außerdem wurden Anspruchsrechte der Mieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete verbessert.

Stand: 30. März 2020

Bild: OceanProd - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir bieten kompetente Steuerberatung mit den Schwerpunkten Digitalisierung und internationales Steuerrecht in Siegen (Arnsberg). Unsere Mandanten schätzen die persönliche Beratung und maßgeschneiderten Lösungen für Ihre Anliegen. Gleich Termin vereinbaren!

Kanzlei Schleifenbaum
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.